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In Teufels Namen: Hexenwahn in unserer Heimat

vor 9 Stunden
12 Min. Lesezeit

Wolfgang Braun, Niederbühl im Oktober 2026


Die grausame Geschichte hinter der Fastnachtstradition

Niederbühls "Meerrettichhexen"
Niederbühls "Meerrettichhexen"

Wer kennt sie nicht, die närrischen Hexen der heutigen Fastnacht mit ihren furchterregenden Kostümen und Masken. Und doch macht sich kaum jemand Gedanken darüber, was es noch vor kaum 300 Jahren bedeutete, wenn der Ruf "alte Hexe" erscholl. Damals waren solche und ähnliche Rufe gleichbedeutend mit einem Todesurteil, waren Hexen doch „Bräute des Satans.“ [1]

 Vorab die Korrektur von (Vor)-Urteilen


(Vor)-Urteil 1: Hexenverfolgungen sind dem Mittelalter zuzuordnen!

Es waren nicht die Zeiten des doch als "dunkel" beschriebenen Mittelalters, sondern die Zeit des 16. und 17. Jh. mit den größten Verfolgungen. Die geistigen Grundlagen wurden zwar im Mittelalter gelegt, doch davon später!



Vor)-Urteil 2: Alleinschuld trägt die Katholische Kirche!

Eine Grundlage zu dieser Behauptung liefert ein Erlass von Papst Innozenz VIII. aus dem Jahr 1484, die sog. „Hexenbulle“. Darin wird u. a. festgehalten:

„Es gibt Hexen und sie müssen verfolgt werden.“


Der Papst beruft sich auf Moses 22,17:

„Die Zauberin sollst du nicht am Leben lassen.“


Eine treibende Kraft der Hexenverfolgung war aber der von Dominikanermönch Heinrich Kramer [* 1430, † 1505] verfasste „Hexenhammer“ (Malleus Maleficarum), ein Regelwerk, das Hexenprozesse systematisierte. Er stellte die päpstliche Bulle seine eigenen Schriften voran, um seinen Ansichten den Anschein einer offiziellen kirchlichen Billigung zu geben.

 

Das erstmals 1486 in Speyer gedruckte und letztmalig im 17. Jahrhundert erschienene „Buch der Grausamkeiten“, war der Bestseller der Hexenjagd. Er spiegelt das erschütternde Zeugnis eines vermeintlichen Teufelspaktes, gepaart mit angeblicher weiblicher Verderbtheit und religiösem Fanatismus und Aberglauben wider und gilt als geistige Grundlage für die Tötung tausender Menschen.

 

Außerhalb jeglicher gerichtlicher Überprüfung ging man davon aus, …

„der Hexenjäger wisse schon, wer eine Hexe ist.“


Auch Martin Luther berief sich auf die oben genannte Bibelstelle des Alten Testamentes. Er gab den Text (Mose 22,17) wie folgt wieder:

„Sie schaden vielfaltig, also sollen sie getötet werden, nicht allein, weil sie schaden, sondern auch, weil sie Umgang mit dem Satan haben" (Weimarer Ausgabe, 16, 552, 22 f).

Unter schlimmster Folter gestanden die Opfer, dass es Massentreffen von Hexen, Teufelsanbetung und Sexorgien mit Teufeln, Grabräuberei, Säuglingsmord, Verwandlung von Menschen in Tiere, Flüge, Kannibalismus und das Opfern von Kindern für kosmetische Zwecke, Unwetter-Erzeugung und Unfruchtbarkeitszauber gab.

Das Hexengericht brachte die Angeklagten dazu alles zuzugeben, was man von ihnen erwartete.

Buchinnenseite "Hexenjäger"
Buchinnenseite "Hexenjäger"

Hundert Jahre nach dem Erscheinen des als „Handbuch für Hexenjäger“ bezeichneten Buches wurden dessen Ideen vor allem von der weltlichen Obrigkeit aufgegriffen. Selbst wenn z. B. der Bamberger, der Würzburger oder der Eichstätter Fürstbischof Angeklagte in sadistischer Art und Weise verfolgte, taten sie dies nicht nur als Bischöfe, sondern auch als Fürsten, vertraten sie doch gleichzeitig weltliche und kirchliche Macht, waren es doch FürstBischöfe.

Kramers Vorgehen war selbst zu seiner Zeit vor allem in kirchlichen Kreisen stark umstritten. Als er z. B. 1485 in Innsbruck versuchte, eine großangelegte Hexenverfolgung zu starten, schritt der dortige Bischof Georg Golser ein und verwies Kramer aus der Diözese.


Auch die theologische Fakultät der Universität Köln stand ihm extrem kritisch gegenüber, weshalb Kramer die kirchliche Zustimmung für sein Buch in späteren Drucken fälschte. Ein Brixener Bischof erklärt Heinrich Kramer, auch „Institoris“ genannt, sogar für verrückt. Die Frage, inwieweit es zwischen katholischen oder protestantischen Verfolgern Unterschiede gab, beantwortet der Historiker Gerhard Schormann: [2]


„Evangelische und katholische Hexenjäger waren gleich fleißig.“


(Vor)-Urteil 3: Hexen sind nur Frauen! [3]

Von den in Europa von 1450 bis 1750 schätzungsweise 40.000 bis 60.000 hingerichteten Menschen waren etwa drei Viertel Frauen. Diese Zahlen schwanken je nach Region. So wird die Zahl von Hexern im Fürstbistum Bamberg mit fast 40 % angegeben. [4] Beispielhaft für Hexertum steht hier der Abschiedsbrief des Bamberger Bürgermeisters Johannes Junius, abgesendet an seine Tochter Veronica im Juli 1628. Bekommen hat sie diese Zeilen wohl nie. Wenige Wochen später wurde Junius als Hexer verbrannt, weil er mit dem Teufel im Bund gestanden haben soll. [5]

"Zu viel hundert tausend guter nacht, hertzliebe dochter veronica. Unschuldig bin ich in das gefengnus kommen, unschuldig bin ich germartert worden, unschuldig muß ich sterben. Dan wer in das hauß kompt, der muß ein drutner werden oder wirdt so lang gemartert, biß er etwas auß seinem kopf erdachts weiß und sich erst, das Got erbarme, uf etwas bedencke."

Aus heutiger Sicht erscheint eine Forderung des Klosters Lichtental, archiviert in der Deutschen Digitalen Bibliothek, bedenkenswert zu sein: [6] Hier werden Erben zur Zahlung von Schulden für eine als Hexe hingerichtete Frau aufgefordert.

"Die Jakob Dam'schen Eheleute, als Erben der wegen Hexerei hingerichteten Christoph Waibel'schen Ehefrau, zedieren dem Fiskus "foro confiscatione et sumptibus" auf Auslagen an Lichtenthal einen Schuldbrief mit 200 fl. vom 20.04.1624"

Auch folgender Fall ist (leider) kein Einzelfall: In Rastatt wurde ein 10-jähriger Junge hingerichtet. Claus Mesner (1631) gestand unter dem extremen Druck bei Verhören die Hexerei. Trotz vorübergehender Übergabe an einen Priester wurde er nach erneuter Folter zwei Wochen später hingerichtet. [7]


Wussten Sie,

… dass allein im Würzburg im 17. Jhd. 50 Priester hingerichtet wurden? [8]

… dass vor mehr als 250 Jahren auf dem Gebiet des heutigen Deutschlands der letzte Hexenprozess stattfand? Es war im April 1775, als die „letzte“ Frau in Kempten wegen „Teufelsbuhlschaft“ verurteilt wurde. Eine Begnadigung setzte die Vollstreckung des Todesurteils aus. Sie starb 1781 im Gefängnis des Fürststifts Kempten.



Hexenwahn in Baden: Mögliche Erklärungsversuche


1.      Folter im Namen des (Aber)-Glaubens

Unter schlimmster Folter gestanden die Opfer, dass es Massentreffen von Hexen, Teufelsanbetung und Sexorgien mit Teufeln, Grabräuberei, Säuglingsmord, Verwandlung von Menschen in Tiere, Flüge, Kannibalismus und das Opfern von Kindern für kosmetische Zwecke, Unwetter-Erzeugung und Unfruchtbarkeitszauber gab.

Die Darstellung zeigt eine sogenannte „Teufelsbuhlerin“ (Hexe) beim Ritt mit dem Teufel, der als Verkörperung des Bösen und der Versuchung gezeigt wird. Die Szene illustriert die damals verbreiteten Vorstellungen vom Hexenflug auf einem Tier.

 

Gezeigt wird die Verbindung zwischen Hexen und dem Teufel, während der Flug symbolisch für den Bruch göttlicher Gesetze und der Abkehr von der menschlichen Natur steht. [9]

Teufelsbuhlerin mit übernatürlichen Kräften
Teufelsbuhlerin mit übernatürlichen Kräften
 2.      Folter durch „Volksmeinung“ legitimiert

Es gab auch zu Beginn der "Neuzeit" Phänomene, die sich das Volk nicht erklären konnte, weshalb man „Schuldige“ suchte. Die Schuldigen waren meist Frauen, die als Sündenböcke und Werkzeuge des Teufels galten und Massenhysterien auslösten.

In der Krise suchten Menschen nach Sündenböcke.  [10]

Das „gemeine“ Volk stellte sich Fragen wie z. B.:

 „Ist bei uns im Ort nicht auch ein Kind auf geheimnisvolle Weise gestorben?“

„Warum ist ganz plötzlich eine Kuh krank geworden?”

„Hat nicht diese Frau unserer Kuh die Milch weggezaubert?“


Fragen an das „Unerklärliche“ lieferten Vorlagen für Narrative, so der Historiker Kai Lehmann.


Hexenjäger, Richter, Folterknechte … müssen kein schlechtes Gewissen haben, handeln sie doch im Auftrag Gottes, nämlich Hexen als verlängerter Arm des Teufels zu bekämpfen. So antwortet der Bischof und Fürst zu Bamberg, Johann Georg II. Fuchs von Dornheim [* 1586, † 1633] auf die Frage seiner Verantwortung über hunderte toter Frauen: „Es ist der Wille Gottes.“ [11]


3.  Buchdruck, ein „starker Treiber” für Hysterie und Hexenverfolgungen

Die Erfindung des Buchdrucks (durch Johannes Gutenberg 1450 in Mainz) und die dadurch mögliche weite Verbreitung von Ideen wirkte als massiver „Brandbeschleuniger“ für die Hexenverfolgung, indem sie die rasche und flächendeckende Verbreitung von Anleitungen zur Hexenjagd und Verschwörungserzählungen ermöglichte.

Fluglatt aus dem Elsass
Fluglatt aus dem Elsass

Bilder und Geschichten gelangen durch die Erfindung des Buchdrucks zu immer mehr Menschen und in jeden Winkel des Landes.

 

Gerüchte konnten zu einer Anklage wegen Hexerei führen. Wie sehr „legitimierten“ dann Bücher, Zeitschriften, Flugblätter dazu?

 

Nebenstehendes Flugblatt stammt aus dem Jahr 1571 und wurde in Schlettstatt (Elsass) produziert. [12]


Im Zentrum von Verfolgungen: Die Markgrafschaft Baden


Bei der Beschreibung der Geschichte der Hexenverfolgung in der Markgrafschaft Baden ist zu beachten, dass nach der Erbteilung von 1535 das Herrschaftsgebiet sich über zwei Teile erstreckte. Baden-Durlach mit dem Großraum Pforzheim wurde evangelisch-lutherisch (eingeführt 1556 unter Markgraf Karl II.), Baden-Baden (von Ettlingen bis Steinbach) wurde katholisch (festgelegt nach dem Dreißigjährigen Krieg). Nach dem Tod des letzten Markgrafen von Baden-Baden fielen beide Teile 1771 wieder an die evangelische Linie Baden-Durlach unter Markgraf Karl Friedrich zurück und wurden vereinigt, wodurch das Land beide Konfessionen vereinte.

Während die Hexenverfolgung im evangelischen Landesteil minimal blieb, erlebte der katholische Bereich um Baden-Baden eine der intensivsten Prozesswellen der Region. Hier fielen in dem blutigen Wahnsinn der Hexenjagd durch Markgraf Wilhelm in der kurzen Zeit zwischen 1626 und 1631 mehr als 300 Frauen und Männer dem Hexenwahn zum Opfer, wovon über 270 auf dem Scheiterhaufen verbrannt wurden. Gemessen an der Größe und Einwohnerzahl ist dies eine beachtliche (traurige) Zahl. [13]

Da fast alle „Prozesse“ nach dem gleichen Schema abliefen, wird hier exemplarisch und stichwortartig das Schicksal von Anna Habicht vorgestellt. [14]


Am 9. Oktober 1628 begann in Steinbach der Prozess gegen die Witwe Anna Habicht aus Neuweier. Sie wurde bezichtigt, eine Hexe zu sein. Nach anfänglichem Leugnen brach ihr Widerstand unter der Folter schnell zusammen und sie gestand, mit dem Teufel einen Pakt geschlossen und in seinem Namen Menschen und Vieh getötet zu haben.


Kurzzusammenfassung eines Schicksals

  • Gefangennahme aufgrund von Verleumdungen (Denunziationen) ohne Prüfung des Wahrheitsgehaltes

  • Inhaftierung im Oberen Tor zu Steinbach

  • Prozessbeginn am 09.10.1628 vor dem Malefizgericht mit der „gütlichen“ Befragung, d. h. sie wurde unter Vorzeigung von Folterinstrumenten aufgefordert, ihre Taten zu gestehen. Da dies kein Geständnis bewirkte, fing man sofort mit der „peinlichen" Befragung an. Peinlich bedeutet, dass Pein, also Schmerzen zugefügt wurden.


Erster Grad der Folter
  • Die Hände wurden am Rücken gefesselt und das Opfer an einem Seil in die Höhe gezogen. Fünfzig Prozent der Angeklagten im Amt Steinbach gestanden jetzt bereits die ihnen vorgeworfenen Delikte.

  • Anna jedoch blieb standhaft.


Zweiter Grad der Folter
  • Anlegen von Bein- und Daumenschrauben und Aufziehen auf der „Strecke“, eine Art Folteraufzug, bei dem die Opfer mit hinter dem Rücken gefesselten Händen, jetzt aber mit Gewichten beschwert, nach oben gezogen wurden, was zu qualvollen Ausrenkungen der Schultern und Muskelrissen führte.

  • Blieben diese Foltermethoden ergebnislos, wurde das Verhör unterbrochen, um dem Beschuldigten „Bedenkzeit" einzuräumen. Allein gelassen mit ihren Schmerzen, dürfte diese „Bedenkzeit" bei vielen den letzten Widerstand gebrochen haben. Fast alle legten danach ihr Geständnis ab, ohne dass weitere Folter nötig gewesen wäre.


In Steinbach gestanden alle Angeklagten die ihnen zur Last gelegten Taten. Alle wurden verurteilt und letztlich hingerichtet.


Bereits 1631 schrieb der Jesuitenpater Friedrich Spees (1591-1635) in einer Streitschrift „Cautio Criminalis“ (Rechtliches Bedenken wegen der Hexenprozesse), dass die Folter es schaffe, jeden Menschen dazu zu bringen, alles zu bezeugen, nur um Qualen zu beenden. [15]


Dritter Grad der Folter
  • Man legte Wert darauf, dass das Geständnis nicht unter direkter Folter gemacht wurde. Anna wurde das Beineisen abgenommen, und sie wurde von der Strecke befreit.

  • Sitzend bekannte sie nun alle den Hexen stereotyp zur Last gelegten Straftaten, den Teufelsbund, die Teufelshochzeit, die Teilnahme an Hexentänzen. Ihr Hexenzeichen befinde sich an der linken Seite.

  • Nun sollte sie ihre Komplizen verraten. Unter den Schmerzen der Folter wurden die Opfer gezwungen, „Besagungen“ zu machen – also Namen von angeblich Mitschuldigen zu nennen (Denunziationskette). Dies führte zu einer Kettenreaktion, wodurch in der gesamten Region (wie im nahen Bühl oder Steinbach) ganze Familien ausgelöscht wurden. Neun Menschen fielen ihr ein. Am anderen Tag wurde das Verhör fortgesetzt. Folter war nun nicht mehr nötig. Anna berichtete von weiteren Hexentänzen und wie sie bei diesen Tänzen Zaubertrank gekocht hatte, um die Ernte zu vernichten. Zu den Tänzen sei sie auf dem Rücken einer Katze geflogen. Sie „gestand", wie sie Menschen und Vieh getötet habe. 22 Morde bekannte sie. Sie nannte weitere 46 Personen als Komplizen, darunter viele, die später verhaftet und verurteilt wurden. Anna Habicht gab zu, andere Menschen zur Hexerei verführt zu haben, sogar ihre eigenen Kinder, Klaus und Anna, die später ebenfalls verurteilt und hingerichtet wurden. Am Ende bekannte sie, die Hexerei nie gebeichtet und Hostien den Schweinen oder Hunden zum Fraß vorgeworfen zu haben.

  • Das Verfahren endete mit der Hinrichtung, d. h. der Verbrennung auf dem Steinbacher Galgenbosch. Die Hinrichtungsstätte befand sich an der Alten Landstraße auf einer Anhöhe des Grünbachtals.


„Sagt mir, was ich gestehen soll“,


 fleht sie unter Todesangst [16]

 


Im Oktober 1631 endete die Welle in der Markgrafschaft Baden-Baden abrupt. Als eine der letzten Angeklagten gilt Margarete Mußler aus dem Amt Steinbach. Historiker vermuten, dass das Vorrücken schwedischer Truppen im Dreißigjährigen Krieg die Justizmaschinerie der Hexenrichter zum Erliegen brachte. Im Amt Gernsbach fand im Jahr 1644 der letzte überlieferte Hexenprozess statt.


 

Hexenverfolgung im Amt Rastatt – 

Eine dunkle Ära für Niederbühl und Förch


Zur Datenlage

Direkte Quellen über Niederbühl und Förch zu diesem Thema sind schwer zu bekommen, haben doch Brände und Plünderungen die Bestände der Archive dezimiert. Bis 1689 gehörte Niederbühl zum Amt Kuppenheim, danach zum Verwaltungs- und Gerichtsbezirk Rastatt, wo auch Prozesse gegen Beschuldigte aus den umliegenden Dörfern vor den Rastatter Malefizgericht verhandelt wurden. Während der großen Verfolgungswelle, ausgelöst durch Markgraf Wilhelm wurden im Oberamt Rastatt zwischen 1580 und 1631 34 Personen angeklagt und 26 auf dem Scheiterhaufen hingerichtet. Diese Zahlen sind – obwohl viele Originalakten im Laufe der Jahrhunderte (unter anderem durch Kriege und den großen Schlossbrand in Rastatt) beschädigt wurden – durch die Akten des baden-badischen Hofrats zweifelsfrei belegt. [17]


Dokumentierte Einzelschicksale aus Niederbühl

Bedrückende Daten der Hexenverfolgung stammen aus der umfangreichen Chronik des Historikers Martin Burkart (Durmersheim). Er dokumentiert in: "Hexen und Hexenprozesse in Baden", hunderte von Einzelschicksale und weist auf konkrete Fälle von Frauen aus Niederbühl und Förch hin, die der Hexerei bezichtigt wurden. Stellvertretend werden zwei Lebensläufe hervorgehoben:


Barbara Rausch, 54jährig, aus Niederbühl, wird zu Beginn der „großen Verfolgungswelle“ unter Markgraf Wilhelm vor dem Rastatter Malefizgericht wegen Halsdelikte angeklagt.

 

Als Halsgericht (auch Hochgericht oder Blutgericht) wurde die Gerichtsbarkeit bezeichnet, die für schwere Verbrechen zuständig war. Das Wort leitet sich von Strafen ab, die „gegen den Hals“ (Todesstrafe durch Enthaupten) oder „gegen die Hand“ (schwere Verstümmelungsstrafen) gerichtet waren.

Der Katalog dieser Straftaten wurde historisch in sogenannten Halsgerichtsordnungen festgehalten. Die bekannteste ist die Constitutio Criminalis Carolina (Peinliche Gerichtsordnung Kaiser Karls V.) von 1532.

 

Neben Schwerverbrechen wie Mord, Totschlag, Notzucht (Vergewaltigung) … regelt Artikel 9 exakt Rechtsfolgen für Taten, ausgeführt von Hexen, denen man „Zauberei mit Schadenszauber“ vorwarf.


Der Begriff Schadenszauber (historisch oft Maleficium genannt) bezeichnete den Glauben, dass Menschen mithilfe übernatürlicher, dämonischer oder magischer Kräfte absichtlich Schaden an Personen, Tieren, Gebäuden oder der Natur anrichten können.


Die Rechtsfolge war eindeutig,


„...straffen vom lebenn zum tode, und man solle solliche straff mit dem feur thun.“ [18]  (Tod durch Verbrennen)


Auch Barbara Rausch blieb Folter (verharmlosend als „peinliche Befragung“ beschrieben) nicht erspart. Der Ankläger berichtet, die Hexe Rausch hätte durch Strangulation (Erhängen) ein doch mildes Urteil erhalten.

 

Vor unserer Haustür passiert: Der Fall Hans Doll und seine Großmutter

Aus den Prozessakten [19] geht hervor, dass Hans Doll gemeinsam mit seiner Großmutter verhaftet und der Folter unterworfen wurde. Dieses Verfahren stand in direktem familiären- und räumlichen Zusammenhang mit den Denunziationen („Besagungen“) im Raum Niederbühl/Rastatt.


Ich möchte hier die schrecklichen Folterpraktiken nicht wiederholen, die sich Hans Doll und seine Großmutter unterziehen mussten. Leider gleichen diese dem bereits geschilderten Fall der Anna Habicht aus Steinbach.

 

In moderne, emotionslose Sprache durch Martin Burkart übertragen liest sich die Geschichte des Schicksals von Hans Doll samt seiner Großmutter wie folgt: 


Hans Doll „der Junge“

a) Amt Rastatt

b) Prozess zusammen mit seiner Großmutter (58)

c) 23.05.1626: gütliche Befragung angeordnet

d) 27.05.1626: mit der Folter soll fortgefahren werden

e) 23.06.1626: Hinrichtungsbefehl

 

a) N. Doll (Frau/Großmutter)

b) Amt Rastatt

c) Prozess zusammen mit ihrem Enkel

d) 23.05.1626: gütliche Befragung angeordnet

e) 27.05.1626: mit der Folter soll fortgefahren werden

f) Ausgang des Verfahrens unbekannt

 

Zum Abschluss dieses Aufsatzes über eine wahrhaft finstere Epoche unserer Geschichte, geprägt durch Fanatismus, religiösem Übereifer und Aberglauben, wirtschaftlicher Not, Seuchen und Kriegen, möchte ich eine ganz persönliche Erfahrung weitergeben.

 

Bei einer Städtetour nach Salzburg begeisterte mich u. a. in der stillen Tiefe der Krypta des Salzburger Doms [20] die Installation des Kunstwerkes „Vanitas“ [21] des französischen Künstlers Christian Boltanski [*1944, † 2021]. In einer nur durch Kerzen reflektierenden Projektion von bewegten Schatten, ausgelöst durch zwölf Metallfiguren, zaubert der Künstler eine mystische Stimmung an die Wand. Das flackernde Kerzenlicht wirft bewegliche, instabile Schatten. Da sich die Schatten bereits durch den Luftzug der vorbeigehenden Besucher verändern, sollen sie die Unbeständigkeit menschlichen Daseins in einem „danse macabre“ symbolisieren. Schattenhafte Todesengel, Teufelsdarstellungen, im Hintergrund eine Zeitansage, machen Vergänglichkeit hör- und fühlbar.

 

 

Fotomontage von Wolfgang Braun: Integration eines Dämons in die Gesamtinstallation "Vanitas".


Mir kam es vor, als schauen mich Dämonen, Teufel, Fabelwesen an, als wollen sie zum Ausdruck bringen, dass auch in heutiger Zeit im tiefsten Inneren von Menschen dämonische Strukturen angelegt sein können und dies unter der Gewissheit, dass es auch heute in mehreren Ländern Hexenverfolgungen gibt.


 


[1] ‎Werden keine Bildquellen genannt, stammen die Bilder von Wolfgang Braun.

[2] vgl. Hexenprozesse in Deutschland, 3. Auflage, 1996

[3] Die Begriffe Hexe und Hexer werden in dieser Veröffentlichung „geschlechtsneutral“ verwendet.

[4] Zahlen: Andreas Flurschütz da Cruz, Historisches Lexikon Bayerns, online-Version

[5] Katja Auer, Gemartert und verbrannt, bis nur Pulver blieb, die WELT, veröffentlicht am 10.02.2013

[7] u. a. dokumentiert von Martin Burkart, Hexen und Hexenprozesse in Baden, (Eigenverlag, Durmersheim 2009)

[8] Thomas Klatt, Deutschlandfunks vom 24.08.2016 über die Forschungen des Historikers Günter Dippold.

[9] Holzschnitt aus der Schedelschen Weltchronik (1493),

Kriminalmuseum Rothenburg, entnommen aus: „Hexenverfolgung in Pforzheim und Umgebung“

[10] Tausende Juden mussten ebenfalls als Sündenböcke herhalten. Eine vertiefte Betrachtung dieser Verfolgungen würde den Rahmen dieser Veröffentlichung sprengen.

[11]  Deutschlandfunk Kultur, Wie sich die Hexenverfolgung ausbreiten konnte, Sendung vom 18.04.2026

[12] Reinhard Lutz: "Warhafftige Zeitung von den gottlosen Hexen zu Schletstatt", 1571, aus:

Hexen und Hexenverfolgung im deutschen Südwesten, Katalogband 1994, p. 115

[13] vgl. Rumpf Dagmar; Daferner Willi: Die Hexenprozesse 1628‐1630 im Amt Steinbach, in: Die Ortenau 92,

S. 139–158, https://doi.org/10.57962/regionalia‐17997, ferner: GLA Karlsruhe, Signatur 61/12641

[14] Sinngemäß entnommen aus: Rumpf, Dagmar; Daferner, Willi, a.a.O.

[15] Friedrich Spee: „Ein Jesuit gegen Hexenverfolgung und Folter“, entnommen aus: Vatican News, Radio Vatikan,

L'Osservatore Romano und Vatican Media, 21. Mai 2021

[16] Bild: Lore Schulze-Velmede, die WELT, veröffentlicht am 01.02.2023, picture-alliance / akg-images

[17] Der badische Hofrat war ein Gremium aus hohen Beamten und Juristen, das als Sondergericht mit absoluter Gewalt agierte. Die Protokolle zeigen, dass der Hofrat völlig eigenständig und ohne Absprachen über Folter, Intensität der Befragung, Freilassung oder den Feuertod entschied. Ein bekannter, detailliert dokumentierter Einzelfall in den Protokollen ist der Prozess gegen Catharina Weinmann aus Gernsbach.

[18] Artikel 125 der „Constitutio Criminalis Carolina“

[19] vgl. Generallandesarchiv Karlsruhe unter der Signatur GLA 74 / 6967

[20] Der Dom stammt aus dem frühen 12. Jhd. Nach mehreren Bränden wurde er immer wieder aufgebaut, so auch mitten in der Schreckenszeit des 30jährigen Krieges. 1944 brach er im Bombenterror des Weltkrieges zusammen. Bei Wiederaufbauarbeiten legte man ab 1956 die Krypta frei, die bereits 1959 wieder besucht werden kann. Im Rahmen der WÜRTH-Stiftung (Salzburg Foundation) wurde im Jahr 2009 die Installation „Vanitas“ für die Besucher eröffnet.

[21] Vanitas (aus dem Lateinischen für Leere, leerer Schein oder Eitelkeit) bezeichnet in der abendländischen Geistesgeschichte, Literatur und Kunst die christliche Vorstellung von der Vergänglichkeit, Nichtigkeit und Vergeblichkeit allen irdischen Strebens.

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